Aktiv stimmberechtigt sind alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die seit mindestens 3 Monaten in Bayern (Landtagswahl) bzw. Oberbayern (Bezirkswahl) ihren Wohnsitz haben und am Tag der Aufstellung analog Art. 1, Abs, 1 i.V.m. Art.28, Abs 1, Satz 2 Landeswahlgesetz stimmberechtigt sind, das heißt deutsche Staatsbürger*innen sind, spätestens am Tage der Aufstellungsversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit ihrem Hauptwohnsitz im Stimmkreis gemeldet sind.